Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand November 2023)

Für Kurse mit monatlicher Zahlung
Der Monatsbeitrag ist je zum 15. des Monats vor Leistungserbringung zu überweisen.
Der ausgewiesene Monatsbeitrag entspricht 1/12 des Jahresbeitrages, somit ist die monatliche Zahlung auch in
den Ferien zu entrichten. (Um Dauerauftrag wird gebeten)

Der Unterricht findet 1 x wöchentlich bei mindestens 35 Einheiten/Jahr statt. Innerhalb der Schulferien und an
Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt. Sollten die 35 Stunden/Jahr ohne Unterricht in den Ferien
oder an einem Feiertag nicht zu erreichen sein, wird ein Zusatztermin rechtzeitig angekündigt. Dieser kann
auch in den Ferien oder an einem Feiertag sein.

Der Wechsel in einen anderen Kurs ist ohne Zusatzkosten jederzeit möglich.
Wird der monatlich fällige Betrag öfter als 2 Mal in Folge zu spät oder erst nach Aufforderung überwiesen, wird
je das gesamte Quartal zur Zahlung fällig.

Nach Ende der Mindestlaufzeit wird automatisch der Betrag für die 1-monatige Mitgliedschaft fällig, sofern
keine aktive Neuanmeldung zu vorherigen Konditionen– mit neuer Mindestlaufzeit – durch den Kunden
angemeldet wird.



Für Kurse mit festgelegter Stundenzahl
Die Anmeldung muss schriftlich oder über das Anmeldeformular auf der Homepage erfolgen.
Der Kursbeitrag ist in voller Höhe vor Kursbeginn per Überweisung zu entrichten oder zur ersten Stunde des
Kurses mitzubringen.

Die Höhe des Beitrags können Sie der Homepage entnehmen.

An Feiertagen und in den Schulferien (NRW) findet in der Regel kein Unterricht statt.
Die Stornierung des gebuchten Kurses ist bis 14 Tage vor Kursbeginn kostenfrei.
Im Falle einer kurzfristigeren Stornierung fallen 100% des gebuchten Betrages an.



Laufzeit / Kündigung / Ruhezeit
Der Vertrag läuft nicht automatisch aus. Die Kündigung ist mit 4-Wochen zum Vertragsende möglich.
Nach Ende der angemeldeten Mindestlaufzeit ist die Kündigung jederzeit mit 4 Wochen zum Ende eines
Monats möglich.

Eine E-Mail an info@tanzen-maikwaschke.de reicht zur Kündigung aus.
Ruhezeiten aufgrund von Auslandsaufenthalten oder beruflichen Verpflichtungen sind ohne Zusatzkosten
möglich. Ruhezeiten während der Mindestlaufzeit sind ausgeschlossen.

 
 
 
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